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Irrsinn:
Waldbahn soll reaktiviert werden!!!
Mit der erneuten Auslegung der nachgebesserten Unterlagen zum Planfestellungsverfahren der Netzergänzenden Maßnahmen, hat die Bahn inzwischen eingeräumt, dass die geplante Nutzung der Waldbahn in den angrenzenden Wohngebieten extrem starke gesundheitschädliche Emissionen (bis in den verfassungrechtlich geschützten Bereich hinein) verursacht. Die Maßnahmen der Bahn zum Schutz der Betroffenen sind selbst für Exerperten unzureichend. Viele Betroffene haben mit ihren erneuten Einwendungsschreiben an die Landesdirektion versucht, auf unsere Situation aufmerksam zu machen. Seit Mai 2010 warten wir auch eine Antwort. Offensichtlich spielt man auf Zeit.
Wir sind eine Initiative von Markkleebergern, die in den letzten Jahren hier ein Haus gebaut, gemietet bzw. erworben haben. Als Information zur Nutzung der angrenzenden Bahnstrecke war von der Bahn bisher zu erfahren, dass eine Stilllegung der Strecke geplant ist. Die einschlägigen Bebauungspläne bzw. der Flächennutzungsplan der Stadt Markkleeberg, lassen uns ebenfalls keinen anderen Sachverhalt erkennen.
Aber die Bahn hat ihre Meinung geändert. Daher haben wir Im Rahmen des
"Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben der DB Netz AG City-Tunnel Leipzig (CTL) - Netzergänzende Maßnahmen im Abschnitt Engelsdorf (a) – Gaschwitz (a), 1. Änderung"
(so der offizielle Titel)
gegen die Reaktivierung der Strecke Einwendungen erhoben. Beim genauen Lesen der Planungsunterlagen hatte sich herausgestellt, dass nicht mehr von Stilllegung sondern vom Ausbau bzw. der Reaktivierung der Strecke die Rede ist! Wenn sich dieses Ansinnen durchsetzt, werden 2011 täglich 128 Züge (davon 40 Güterzüge) durch unser Wohngebiet fahren.
Nach Fertigstellung des Citytunnels Leipzig sollen dauerhaft täglich 24 Züge (davon 20 Güterzüge) rollen.
Als ersten Erfolg konnten wir die Zulassung unserer Einwendung zum Erörterungstermin am 05. November 2009, 9:00 Uhr im Markkleeberger Lindensaal verzeichnen. Dort haben wir unseren Standpunkt deutlich der Bahn gegenüber vertreten. Auch wenn sich die Bahn auf Bestandsschutz für die Strecke beruft, so hatte sie als "Träger öffentlicher Belange" die Pflicht, vorab zu den zu beschließenden Bebauungsplänen entlang von Bahngleisen entsprechend Stellung zu nehmen und nicht sehenden Auges das Leben und die Gesundheit der zukünftigen Anwohner - wie in unserem Fall geschehen - zu gefährden. |